Achtung - neue Erkenntnisse!
Wenn die Laserpulse in Burstpuls-Pakete aufgeteilt werden, kann unbemerkt energiereiche Röntgenstrahlung mit einer gefährlich hohen Ortsdosisleistung entstehen. Die bisher üblichen Schutzwände aus 2 mm dickem Stahlblech reichen dann nicht mehr aus. Die Schutzwände müssen dann umgehend verstärkt werden. Nicht immer sind Schutzwände aus 4 mm dicken Stahlplatten ausreichend!
Für die Dimensionierung der Schutzumhausung müssen die maximale Photonenenergie und alle 3 Ortsdosisleistungen bekannt sein. Zur Ermittlung der Werte sind Worst-Case-Messungen notwendig. Die sofort anzeigenden und warnenden Messgeräte sind für zeitgleiche Messungen in und außerhalb der Laser-Anlage zu plazieren.
Eventuell ist bei den Worst-Case-Messungen ein Sperrbereich um die Laser-Anlage herum zu errichten. Es gilt § 52 StrlSchV.